Aktuelle Änderungen zum EEG

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24.02.2012

Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Röttgen haben heute eine gemeinsame Position der Bundesregierung zur Photovoltaikvergütung und zur EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgestellt.

Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

  • Die Absenkung der Photovoltaik-Einspeisetarife erfolgt bereits zum 09.03.2012.
  • Es soll künftig nur noch 3 Anlagenkategorien geben (Dachanlagen bis 10 Kilowatt, Dachanlagen bis 1.000 Kilowatt und Dach- und Freiflächenanlagen bis 10 Megawatt).
  • Die Vergütung bis 10 Kilowatt soll 19,5 Cent je Kilowattstunde betragen.
  • Die Vergütung bis 1.000 Kilowatt soll 16,5 Cent je Kilowattstunde betragen.
  • Die Vergütung bis 10 Megawatt soll 13,5 Cent je Kilowattstunde betragen.
  • Bei Solarparks über 10 Megawatt soll keine Vergütung mehr erfolgen.
  • Ab Mai 2012 soll eine monatliche Absenkung der Einspeisevergütung um 0,15 Cent je Kilowattstunde eingeführt werden. Das Marktintegrationsmodell sieht vor, dass bei kleinen Anlagen bis 10 Kilowatt nur noch 85 Prozent, bei allen anderen Anlagen 90 Prozent des erzeugten Solarstroms vergütet werden. Den restlichen Strom dürfen die Anlagenbetreiber dann selbst vermarkten.
  • Das Marktintegrationsmodell soll ab dem 1. Januar 2013 für alle Anlagen gelten, die ab dem 9. März 2012 in Betrieb gehen.
  • Der Eigenverbrauchsbonus soll entfallen.


Mit diesen Änderungen möchte die Regierung den Ausbau auf den Zubaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr bis 2013 begrenzen. Ab 2014 soll der Zubaukorridor dann um jährlich 400 Megawatt auf 2.100 bis 3.100 Megawatt abgesenkt werden.


Die ausführlichen Informationen zu dem heute vorgestellten Konzept finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

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