Eigenverbrauch lohnt sich!
Seit Januar 2009 gibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Betreibern von Photovoltaik-Anlagen die Möglichkeit, ihren selbst produzierten Solarstrom auch selbst zu verbrauchen. Seit der Erhöhung der Obergrenze für Eigenverbrauchanlagen auf 500 kWp im Zuge der Erweiterungen des EEG im Juli 2010 wird Eigenverbrauch noch stärker begünstigt.
Der Eigenverbrauch von Solarstrom bietet jedem Anlagenbetreiber Unabhängigkeit und Sicherheit. Und das nicht nur über 20 Jahre, sondern über die gesamte Laufzeit der Solaranlage hinweg. Mit Inbetriebnahme reduziert der Anlagenbetreiber nicht nur dauerhaft seine Stromrechnung um einen erheblichen Betrag – er setzt sich damit gleichzeitig auch für eine besonders effiziente und umweltbewusste Stromversorgung ein.
Eigenverbrauch führt zu einer attraktiven Vergütung
 | Für den selbst verbrauchten Eigenstrom gibt es zwar eine niedrigere Vergütung als für den eingespeisten Strom, zählt man jedoch die durch den eigenen Solarstrom gesparten Stromkosten hinzu, kommt man auf eine attraktive Vergütung (siehe Tabelle). |
Eigenverbrauch im Privatbereich
| Bei einer vierköpfigen Familie mit einer 5-kWp-Anlage kann man davon ausgehen, dass ca. 30 % des Strombedarfs durch den selbst erzeugten Eigenstrom gedeckt werden, der überschüssige Solarstrom wird eingespeist. |
Wie viel Strom selbst verbraucht werden kann, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und dem eigenen Stromverbrauch ab.
Neben der schönen Rendite dürfen sich Hausbesitzer außerdem über das unbezahlbare Gefühl freuen, umweltfreundlichen Strom zu produzieren, damit ihren Teil für eine wertvollere Zukunft zu leisten und unabhängiger von ihrem Energieversorger zu sein.
Eigenverbrauch im Gewerbebereich
| Da Eigenverbrauch bis zu einer Obergrenze von 500 kWp Anlagen gefördert wird, ist der Verbrauch von Eigenstrom besonders interessant für Unternehmen mit einem großen Strombedarf tagsüber, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe, Supermärkte oder Fabriken. |
Voraussetzung für die profitable Eigenverbrauchsnutzung ist, dass die Strompreise nicht an bestimmte Abnahmemengen gekoppelt bzw. als Flatrate ausgelegt sind. In diesem Fall empfiehlt sich ein gleichzeitiger Tarifwechsel, wobei gilt: Je größer der Stromverbrauch, desto geringer fällt der Strompreis aus. Liegt der Nettostrompreis unter der Eigenverbrauchsvergütung, bleibt jedoch eine reine Einspeisung weiterhin interessanter.
Eigenverbrauchsanteil in Abhängigkeit von Anlagengröße und Stromverbrauch
Bürogebäude, werktags 8-18 Uhr | Supermarkt mit Kühlanlagen, druchlaufend |
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Die Höhe des Eigenverbrauchsanteils hängt von dem Energiebedarf und der Menge des erzeugten Solarstroms ab. Wird mehr Energie verbraucht, als die Solarstromanlage produziert, können hohe Anteile des selbst erzeugten Eigenstroms direkt verbraucht werden. Steht dagegen mehr Solarstrom zur Verfügung, als benötigt wird, verringert sich der Eigenverbrauchsanteil.
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